Theoriekurs für Ersthundehaltende & Wiedereinsteigende



Ab dem 1. Juni 2025 müssen Hundehalter*innen, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben, einen Theoriekurs mit abschliessender Prüfung absolvieren. Die theoretische Hundeausbildung nach § 10 HuV besteht aus einem Selbststudium-Teil aufgrund Informationen, die vom Kantonalen Veterinäramt im erstellten Booklet zur Verfügung gestellt werden und 2 Lektionen Präsenzunterricht (Online oder live). 

Das vom Kantonsveterinäramt veröffentlichte Booklet dient zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung und den Praxiskurs. Wir empfehlen dringend, das Booklet (siehe weiter unten) bereits vor dem Online-Kurs zu lesen.


Wir konzentrieren uns auf unsere Kernkompetenz – den Praxisunterricht für Hundehaltende und ihre

Hunde. Darum empfehlen wir dir, den Theoriekurs für Ersthundehaltende und Wiedereinsteigende online bei Hundekurse.ch (selbstverständlich vom Kanton Zürich anerkannt) zu absolvieren. Dort kannst du Theorie und Prüfung bequem online absolvieren. Hundekurse.ch ist eine Online-Hundeschule, die sich auf webbasierte Kurse spezialisiert hat und ein kombiniertes Angebot (Theorie + Prüfung) für nur CHF 119.00 anbietet – günstiger wirst du das vermutlich nirgends finden. Wir haben den Kurs inklusive Prüfung selbst absolviert und sind sehr überzeugt und beeindruckt. Auch unsere Kund*innen haben durchwegs positives Feedback gegeben – du wirst also bestimmt zufrieden sein!


Den obligatorischen theoretischen Hundekurs des Kantons Zürich kannst du jetzt bequem online absolvieren. Dazu meldest du dich in weniger als 5min auf www.hundekurse.ch an und vergiss nicht, unter «Empfohlen durch» unbedingt das Kürzel «gooddog» einzutragen! 

gooddog-Bonus

Wenn du dich anmeldest und unter „Empfohlen durch“ den Kürzel gooddog angibst, schenken wir dir beim

Besuch des obligatorischen Praxiskurses: 

• einen gooddog-Gutschein im Wert von CHF 10.00

• einen praktischen Reise-Hundenapf



Obligatorisch für:

Alle Hundehaltenden, die noch nie oder seit über zehn Jahren keinen Hund mehr gehalten haben. 

Zeitrahmen
Der Theoriekurs ist zu absolvieren:

frühestens 1 Jahr vor Beginn der Hundehaltung
- und spätestens 2 Monate nach Beginn der Hundehaltung oder nach dem Zuzug in den Kanton Zürich.


Ausnahmen von der theoretischen Ausbildung:

Personen, die in den letzten zehn Jahren einen Hund für mindestens sechs Monate in Folge gehalten haben.

Personen, die den Hund von Ehepartner/-in oder Lebenspartner/-in übernehmen, wenn der Hund seit mindestens sechs Monaten im gemeinsamen Haushalt lebt.

Sehbehinderte Personen, die einen Blindenführhund einer von der Invalidenversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.


Weiterführende Informationen:

Download
Booklet zum Selbststudium
hundeausbildung-booklet.pdf
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