Junghundekurs OJK (nach neuer HuV)



Die ab 1.6.2025 im Kanton ZH obligatorische praktische Ausbildung soll die Halterinnen und Halter zur Grunderziehung des Hundes befähigen und das sichere Führen des Hundes auch in anspruchsvollen Alltagssituationen ermöglichen. Die Hundehaltenden stehen in der Verantwortung, ihre Hunde so zu führen, dass sie keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellen. Sie müssen ihren Hund auch in anspruchsvollen Situationen sicher führen und kontrollieren können. 

Wir arbeiten in diesem Kurs also (weiter) an der liebevollen und konsequenten Grunderziehung des Hundes . Die Beziehung zwischen dir und deinem Hund wird weiter gefestigt, das Vertrauen weiter ausgebaut. Du lernst wie du mit Motivation Erwünschtes fördern und Unerwünschtes unterbinden kannst. Und wir zeigen dir wie dein Hund trotz Pubertät zu einem gesellschaftsfähigen besten Freund wird. Denn ein gut erzogener Hund geniesst wesentlich mehr Freiheiten. 


Dieser Kurs richtet sich an:

Hundehalter:innen, die den Gehorsam und die Führigkeit ihres Hundes verbessern möchten. 

Hundehalter:innen, die Geduld, Beharrlichkeit und Freude am Training mit dem Hund mitbringen.
Kleingruppe mit maximal 5 Teams

Hunde aller Rassen ab 16 Wochen
Bitte beachte dass der oblig. Praxiskurs erst ab 7. Lebensmonat des Hundes angerechnet werden darf. Trotzdem macht es Sinn bereits vorher mit der Ausbildung des Hundes zu beginnen. Der Kurs kann nur als Ganzes gebucht werden. Verpasste Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden -> AGB


Obligatorisch für:

Alle Hunde, die neu angeschafft werden oder die neu in den Kanton Zürich zuziehen und jünger als zehn Jahre sind. Sie muss frühestens nach Vollendung des sechsten Lebensmonats des Hundes beginnen und spätestens zwölf Monate nach der Übernahme des Hundes abgeschlossen sein. Sie gilt für alle Hunde vereinheitlicht und muss aus mindestens 6 Lektionen à einer Stunde bestehen. Der praktische Kurs gilt als erfolgreich absolviert, wenn alle Lernziele erreicht, alle erforderlichen Stunden persönlich absolviert und alle zur Ausstellung der Kursbestätigung erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Sollten nicht alle Lernziele in den sechs Lektionen erreicht werden, muss nachgearbeitet werden. Die Lernziele wurden vom Veterinäramt des Kantons Zürich festgelegt, sind in der Bestätigung abgebildet und dienen als Lernerfolgskontrolle (13 HuV Kt. ZH).
-> Informationen Veterinäramt 

-> oblig. Hundekurse 

Die Kursbestätigung erhält, wer alle erforderlichen Stunden persönlich absolviert, alle Lernziele erreicht und alle zur Ausstellung erforderlichen Unterlagen eingereicht hat. Werden nicht alle Lernziele erreicht, muss - unter Kostenfolge - entweder der gesamte Kurs wiederholt oder aber die ausstehenden Themen in separaten Einzeltrainings nachgearbeitet werden.

Bitte vorab Vorder- und Rückseite deiner ID oder eines anderen amtlichen Ausweises, die Seiten aus dem Impfbüchlein mit der Chip-Nummer sowie den Impfungen und die Amicus-Registrierungskarte mailen.


Kursthemen:

Namen auftrainieren/Lobwort/Marker
Pausensignal/Deckentraining (Decke mitnehmen)
Sitz, Platz
Rückruf
Warten
Gehen an lockerer Leine
Seitenwechsel
Anspruchsvolle Situationen/Landtraining
Spielen (Ressource nicht einfordern)
Impulskontrolle
Maulkorbtraining

Download
Lernziele praktische Hundeausbildung § 13 HuV
Download Lernziele praktische Hundeausbildung § 13 HuV
Praktische Hundeausbildung Lernziele.pdf
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Informationen zu Hundeverordnung, Hundegesetz, Begründung mit den neuen Anpassungen

"Sechs Lektionen reichen nicht, um die Grunderziehung abzuschliessen. Der Halterin oder dem Halter sollen aber zumindest die Methoden der Grunderziehung vermittelt werden.  

"Alle Lektionen müssen vom in der Datenbank genannten HalterHund-Team besucht werden; eine Stellvertretung beispielsweise durch ein Familienmitglied der Halterin oder des Halters ist nicht zulässig. Die Ausbildnerin oder der Ausbildner haben die Identität der Halterin oder des Halters anhand eines amtlichen Ausweises zu prüfen. Zudem müssen sie kontrollieren, ob die Personalien der Halterin oder des Halters und die aus dem Mikrochip des Hundes ausgelesenen Daten mit den Angaben auf dem Hundeausweis oder der  Registrierungsbestätigung der zentralen Hundedatenbank übereinstimmen."



Kursdaten OJK193: 

4.6., 18.6., 2.7., 16.7., 20.8. & 3.9.25 

jeweils Mittwochs, 19.00 - 20.00 Uhr


Kursleitung:

Mirjam Schärer


Anzahl freie Plätze:

4



Kursdaten OJK194: 

21.7., 18.8., 1.9., 15.9., 29.9. & 13.10.25 

jeweils Montags, 17.30 - 18.30 Uhr


Kursleitung:

Mirjam Schärer


Anzahl freie Plätze:

4



Kursdauer:

6 Lektionen 


Kurskosten:

CHF 300.00

Die Kurskosten bitte am ersten Kurstag in bar begleichen.


Kursort:

Trainingsplatz Freudwil, 1 Landtraining

Die Lektionen finden bei jeder Witterung draussen statt. Bitte plane für die Anreise ausreichend Zeit ein -> entspannt und pünktlich fängt die Stunde einfach besser an! 


Mitbringen:

  • Führerleine (keine Rollleine)
  • Decke für Deckentraining
  • grosse Anzahl kleine, weiche Belohnungshappen (Wurstruggeli, Käse oder ähnliches)
  • Futtertasche, damit du die Belohnungshappen schnell zur Hand hast
  • Spielzeug (Beisswurst, Boudin, Kong oder ähnliches)

Der Kurs kann nur als Ganzes gebucht werden. Verpasste Lektionen können nicht vor- oder nachgeholt werden -> AGB

Die Anmeldung per Online-Formular, E-Mail oder auf der Gruppenanmeldung ist verbindlich und verpflichtet  dich zur Bezahlung des Kursgeldes. Mit der Anmeldung bestätigst du, dass du die AGB gelesen hast und damit einverstanden bist. Die Anmeldung wird dir per Email bestätigt. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Eine Abmeldung aus einem Kurs ist mit administrativem Aufwand verbunden, weshalb in jedem Fall und unabhängig vom Grund der Abmeldung (d.h. auch bei Krankheit, Unfall etc.) eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben wird. Erfolgt die Abmeldung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn, sind zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr 50% des Kursgeldes geschuldet. Erfolgt die Abmeldung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn sowie bei Fernbleiben oder Kursabbruch, ist zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr das volle Kursgeld geschuldet. Wird bei einer Abmeldung ein Ersatzteilnehmer gestellt oder kann der Kursplatz durch gooddog weitervermittelt werden, wird nur die Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Kursgeldrückerstattungen sind nur ausnahmsweise möglich, so bei schwerer bzw. langandauernder Krankheit oder Unfall von dir oder deinem Hund gegen Vorlage eines Arztzeugnisses.