Ausbildungspflicht im Kanton Zürich für grosse (nicht kleinwüchsige) Hunde, geboren nach dem 31. Dezember 2010
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als
kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
Die obligatorische Kursbestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn die bei Amicus als Hundehalter registrierte Person alle erforderlichen Stunden absolviert hat, alle Lernziele
erreicht wurden und wir alle erforderlichen Dokumente über Hund und HalterIn erhalten haben. Die reine Präsenz berechtigt nicht zur Kursbestätigung und die Ausbildung darf nicht an Drittpersonen
delegiert werden.
Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deinem Hund einen oblig. Hundekurs besuchen musst, konsultiere am besten den Kurs-Guide des Kant. Veterinäramtes -> Kurs-Guide oder rufe uns an: 079 948 10 15
Neue HuV Kt. ZH
Das revidierte Hundegesetz tritt spätestens im 2. Quartal 2025 in Kraft. Die grösste Änderung ist, dass ab dann alle Hunde im Kanton Zürich
ausbildungspflichtig sind, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.
Bis die revidierte Hundeverordnung in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.