Obligatorische Hundekurse

Ausbildungspflicht im Kanton Zürich für grosse (nicht kleinwüchsige) Hunde, geboren nach dem 31. Dezember 2010  


Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind.
Die obligatorische Kursbestätigung kann nur ausgestellt werden, wenn die bei Amicus als Hundehalter registrierte Person alle erforderlichen Stunden absolviert hat, alle  Lernziele erreicht wurden und wir alle erforderlichen Dokumente über Hund und HalterIn erhalten haben. Die reine Präsenz berechtigt nicht zur Kursbestätigung und die Ausbildung darf nicht an Drittpersonen delegiert werden. 

  • 4 Lektionen Welpenförderung zwischen der 8. und 16. Lebenswoche
  • 10 Lektionen Junghundekurs im Alter von 16 Wochen bis 18 Monaten
  • 10 Lektionen Erziehungskurs falls der Hund bei der Übernahme oder beim Zuzug in den Kanton Zürich zwischen 18 Monaten und 8 Jahren alt war und keine belegbare Welpenförderung bei einer Hundeausbilderin oder einem Hundeausbilder mit einer Bewilligung des Veterinäramtes Zürich besucht wurde
  • Falls weder Welpenförderung noch Junghundekurs besucht wurden, müssen 20 Lektionen Erziehungskurs absolviert werden

Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deinem Hund einen oblig. Hundekurs besuchen musst, konsultiere am besten den Kurs-Guide des Kant. Veterinäramtes -> Kurs-Guide oder rufe uns an: 079 948 10 15


Neue HuV Kt. ZH
Das revidierte Hundegesetz tritt spätestens im 2. Quartal 2025 in Kraft. Die grösste Änderung ist, dass ab dann alle Hunde im Kanton Zürich ausbildungspflichtig sind, unabhängig von ihrer Grösse und Rasse.

Bis die revidierte Hundeverordnung in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.


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Hundgesetz Kanton Zürich
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Codex – Regeln für Hundehalter und Nichthundehalter
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FAQ Hunde vom Kant. Veterinäramt ZH
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