Ausbildungspflicht im Kanton Zürich für grosse (nicht kleinwüchsige) Hunde, geboren nach dem 31. Dezember 2010
Im Kanton Zürich müssen alle Hunde, die nicht als kleinwüchsig gelten, eine kantonal anerkannte Ausbildung absolvieren. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als
kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die obligatorischen Kurse absolvieren muss die Person, die bei Amicus als HundehalterIn registriert ist und darf nicht an
Drittpersonen delegiert werden!
Wenn du nicht sicher bist, ob du mit deinem Hund einen oblig. Hundekurs besuchen musst, konsultiere am besten den Kurs-Guide des Kant. Veterinäramtes -> Kurs-Guide oder rufe uns an: 079 948 10 15
Hintergrund zur Hundeausbildung
Am 10. Februar 2019 hat sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 70 Prozent deutlich für obligatorische Hundekurse ausgesprochen. Im Vorfeld der Abstimmung hat der Regierungsrat seinen Willen bekundet, die Hundeausbildung zu vereinfachen und für alle Hunderassen verpflichtend zu machen.
Die Hundeverordnung ist angepasst worden und sie hätte zusammen mit der Änderung des Hundegesetzes per 1. Juni 2022 in Kraft treten sollen. Gegen die Neuregelung der Hundeausbildung sind jedoch zwei Beschwerden eingereicht worden, was die Inkraftsetzung auf unbestimmt verzögert.
Eine vierköpfige Arbeitsgruppe – alle Beteiligten mit einem Hundeausbildungs-Hintergrund – ist aktuell daran, für die theoretische Ausbildung die Lernziele, Prüfungsfragen und Ausbildungsinhalte sowie für die praktische Hundeausbildung die Lernziele festzulegen.
Bis die revidierte Hundeverordnung in Kraft tritt, ist die Hundeausbildung nur für grosse oder massige Hunde obligatorisch.